Konzept zur Steuervereinfachung vorgelegt

Die Finanzminister von Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben ein Konzept zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts vorgelegt. Im Konzept sind einerseits deutliche Entlastungen für Arbeitnehmer vorgesehen, andererseits sollen Pauschbeträge effektiver genutzt und dadurch das Sammeln zahlloser Einzelbelege nicht mehr nötig werden. Das Konzept soll zunächst einer Konferenz der Finanzminister vorgestellt und anschließend in eine Bundesinitiative münden.

Wenn das Ganze zustande käme, wäre das natürlich eine gute Möglichkeit, um das doch sehr komplizierte deutsche Steuerrecht zu reformieren. In einer gemeinsamen Pressemeldung gaben die vier Finanzminister zudem an, dass sie ihr Konzept als steuerlich ausgewogen ansehen und einerseits Steuerentlastungen, andererseits aber auch die Finanzierung für diese Entlastungen mit berücksichtigt hätten.

 

Höhere Pauschbeträge sind angedacht

In dem Konzept werden verschiedene Pauschbeträge erhöht. So könnten Menschen mit Behinderungen von höheren Pauschbeträgen profitieren, was langfristig dazu führen würde, dass sie weniger Belege sammeln müssten. Die Pauschbeträge können dem neuen Konzept zufolge in Anspruch genommen werden, ohne dass dafür extra Belege eingereicht werden müssten. Bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent steht den Behinderten derzeit ein Pauschbetrag von 540 Euro zu. Dieser ist seit sage und schreibe 32 Jahren nicht mehr an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Deshalb sieht das neue Konzept eine Erhöhung des Pauschbetrages auf 740 Euro vor.

Ebenfalls sieht das Konzept vor, dass die steuerliche Behandlung von Gesundheits- und Pflegekosten erleichtert werden soll. So müssen diese zur Zeit in die Bereiche Pflege, Verpflegung und Unterkunft aufgesplittet werden, da jede dieser Ausgaben zu anderen absetzbaren Beträgen führt. Im Konzept sollen die Beträge, die auf Rechnungen von Pflegeeinrichtungen für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung vermerkt sind, direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Ebenfalls soll der Abzug von Unterhaltsleistungen vereinfacht werden. Gerade hier, so die vier Finanzminister, gibt es viele Vollzugsdefizite, die zum Steuermissbrauch führen.

 

Entlastungen für Arbeitnehmer

Ebenfalls sollen Arbeitnehmer dem neuen Konzept zufolge deutlich entlastet werden. Die angedachten Änderungen würden sich direkt auf fünf bis sechs Millionen Arbeitnehmer auswirken, so die Finanzminister. Sie sollen laut neuem Konzept nicht mehr Belege für Dienstreisen, Kosten der Fortbildung oder Beiträge zur Gewerkschaft sammeln müssen. Dafür würde der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.000 Euro erhöht, der jeweils in drei einzelne Beträge aufgesplittet würde: Das sind zum Einen 560 Euro, die für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit gelten, zum Anderen 140 Euro, die für die berufliche Nutzung des privaten PCs, sowie die Kontoführungsgebühren gelten und zum Dritten 300 Euro für alle übrigen Werbungskosten.

Das würde einerseits für die Arbeitnehmer bedeuten, dass sie die Belege für sehr niedrige Werbungskosten nicht mehr einzeln sammeln und beim Finanzamt einreichen müssten. Andererseits könnten Arbeitnehmer durch dieses Vorgehen deutliche Einsparungen bei den Steuern erzielen. Ein Einsparpotenzial von bis zu 1,5 Milliarden Euro soll dabei erreicht werden, glaubt man den Finanzministern.

 

Handwerkerrechnungen nicht immer absetzbar

Ebenfalls sieht das vorgestellte Konzept vor, Handwerkerrechnungen nur noch ab einer Höhe von 300 Euro steuerlich geltend machen zu können. Bisher waren auch geringere Handwerkerrechnungen absetzbar. Das neue Konzept sieht darin eine Möglichkeit, die oben erwähnten Steuerentlastungen finanzieren zu können. So würden deutlich weniger Handwerkerrechnungen eingereicht werden, da nur die wenigsten über 300 Euro ausfallen. Zum Anderen könnten die Finanzbeamten damit entlastet werden.

Die Aussage der Minister: Es sei ein Unding, dass die Steuerbeamten teuer ausgebildet werden müssen, nur um anschließend Handwerkerrechnungen mit minimalen Beträgen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Alles in allem sieht das neue Konzept zur Steuererleichterung vor, dass Steuerzahler weniger Belege sammeln müssen und höhere Pauschbeträge nutzen können. Das führt zu Steuereinsparungen. Andererseits kann durch die geringeren Belege auch der Fiskus entlastet werden, da weniger Prüfungen bei Kleinstbeträgen notwendig sind. Das würde wiederum dem Staat Gelder einsparen können. Mit dem Konzept, so die Finanzminister der vier Länder, wäre beiden Seiten geholfen.